SWISS PRESTIGEGROUPZURÜCK ZUR STARTSEITE

SWISS PRESTIGE GROUP

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge zwischen der Swiss Prestige Group KIG, Sandackerweg 51, 3089 Bern, Schweiz (nachfolgend «SPG» oder «wir») und dem Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber») über die Organisation und Bereitstellung von Charterflügen sowie damit verbundenen Zusatzleistungen.

1.2 SPG ist kein Luftfahrtunternehmen und verfügt über kein eigenes Air Operator Certificate (AOC). SPG betreibt keine eigenen Luftfahrzeuge und führt selbst keine Flüge durch. SPG organisiert Charterflüge, die ausschliesslich von unabhängigen, behördlich zugelassenen Luftfahrtunternehmen (nachfolgend «Operator») durchgeführt werden.

1.3 Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Sie werden dem Kunden mit dem Angebot zugänglich gemacht und gelten mit der Auftragsbestätigung als akzeptiert.

1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SPG diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

1.5 Diese AGB werden in deutscher, englischer, französischer und italienischer Sprache zur Verfügung gestellt. Bei Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden zwischen den Sprachversionen ist die deutsche Fassung massgebend.

2. Rolle von SPG als Charterorganisator

2.1 SPG ist ein unabhängiger, nicht selbst fliegender Charterorganisator (Broker) und tritt gegenüber dem Kunden als eigenständiger Anbieter von Charterflügen auf. SPG beschafft die für den jeweiligen Flug erforderliche Flugzeug- oder Helikopterkapazität bei geeigneten, behördlich zugelassenen Operatoren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und bietet diese dem Kunden als eigene, in sich geschlossene Reiseleistung zu den mit dem Kunden vereinbarten Konditionen an.

2.2 SPG erbringt gegenüber dem Kunden insbesondere folgende Leistungen:

2.3 SPG schliesst den Vertrag mit dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab und beauftragt den Operator ihrerseits im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Kunde tritt in kein direktes Vertragsverhältnis zum Operator; sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Buchung sind ausschliesslich gegenüber SPG geltend zu machen.

2.4 Die eigentliche Beförderungsleistung wird ausschliesslich durch den Operator erbracht. Für die Durchführung des Fluges, die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs, die Qualifikation der Besatzung sowie die Einhaltung aller luftfahrtrechtlichen Vorschriften ist allein der Operator verantwortlich.

2.5 Der Operator behält jederzeit die uneingeschränkte operationelle Entscheidungshoheit (Operational Control). Entscheidungen des verantwortlichen Piloten (Pilot in Command) über Start, Route, Zwischenlandung, Umleitung oder Abbruch eines Fluges sind für alle Parteien verbindlich und begründen keine Ansprüche gegen SPG.

2.6 Auf Verlangen teilt SPG dem Kunden vor Flugantritt den ausführenden Operator sowie den Luftfahrzeugtyp und die Registrierung mit.

3. Angebot, Preise und Vertragsabschluss

3.1 Angebote von SPG sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, unverbindlich und freibleibend. Verfügbarkeit und Preis eines Luftfahrzeugs können sich bis zur verbindlichen Bestätigung ändern.

3.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt und SPG die Buchung mit einer Auftragsbestätigung bestätigt.

3.3 Alle Preise verstehen sich, sofern im Angebot nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF). Auf Wunsch oder gemäss Angebot ist eine Fakturierung und Zahlung auch in Euro (EUR) oder einer anderen im Angebot genannten Währung möglich; massgebend ist die auf der Rechnung angegebene Währung. Allfällige Bank-, Umrechnungs- und Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Kunden.

3.4 Die mehrwertsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Streckenverlauf des jeweiligen Fluges. Flüge, die innerhalb der Schweiz beginnen und enden, unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz. Grenzüberschreitende Flüge mit Bezug zur Schweiz sind nach geltendem schweizerischem Mehrwertsteuerrecht in der Regel von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit. Flüge, die vollständig ausserhalb der Schweiz stattfinden (z. B. innerhalb eines anderen Landes oder zwischen zwei anderen Ländern), unterliegen keiner Schweizer Mehrwertsteuer; allfällige ausländische Steuern, Abgaben oder Gebühren gehen zu Lasten des Kunden und werden, soweit bekannt, im Angebot separat ausgewiesen. SPG weist eine allfällig geschuldete Mehrwertsteuer auf der Rechnung gesondert aus.

3.5 Im Preis enthalten sind ausschliesslich die im Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Nicht enthalten sind insbesondere:

3.6 Ändert sich nach Vertragsabschluss der Treibstoffpreis, ändern sich Steuern oder behördliche Gebühren, oder werden dem Kunden zuzurechnende Programmänderungen vorgenommen, ist SPG berechtigt, die dadurch entstandenen Mehrkosten nachzubelasten. SPG informiert den Kunden über solche Mehrkosten unverzüglich.

3.7 SPG ist nicht verpflichtet, dem Kunden ihre Einkaufskonditionen oder ihre Kalkulationsgrundlagen offenzulegen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Der gesamte Flugpreis ist vollumfänglich und ohne Abzüge sofort fällig und unmittelbar nach Erhalt der Rechnung bzw. spätestens mit der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Eine Zahlung in Raten, eine Anzahlung mit nachfolgender Restzahlung sowie eine Zahlung nach Durchführung des Fluges sind ausgeschlossen; der Kunde bezahlt den vollständigen Flugpreis stets im Voraus.

4.2 Die Buchung gilt erst als definitiv bestätigt und wird beim Operator erst dann verbindlich fixiert, wenn der vollständige Rechnungsbetrag bei SPG eingegangen ist. Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht keine Reservierung und kein Anspruch des Kunden auf Durchführung des Fluges.

4.3 Geht die Zahlung nicht fristgerecht und vollständig ein, ist SPG berechtigt, die Buchung ohne weitere Ankündigung zu stornieren und anderweitig zu vergeben. Die Stornogebühren gemäss Ziffer 6 bleiben in diesem Fall geschuldet.

4.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. SPG ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie die Kosten der Rechtsverfolgung zu verlangen.

4.5 Zahlungen sind ausschliesslich auf die auf der Rechnung angegebenen Konten von SPG zu leisten. Sämtliche Bank-, Transaktions- und Wechselkursgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

4.6 Eine Verrechnung von Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von SPG ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht von SPG schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt SPG vollständige und korrekte Angaben zu allen Passagieren zur Verfügung, insbesondere vollständige Namen gemäss Reisedokument, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit sowie Passnummern, und zwar innerhalb der von SPG mitgeteilten Fristen.

5.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass alle Passagiere über gültige Reisedokumente, Visa, Bewilligungen und allfällig erforderliche Gesundheitsnachweise verfügen. SPG haftet nicht für Schäden oder Kosten, die aus fehlenden, unvollständigen oder unrichtigen Dokumenten entstehen.

5.3 Der Kunde informiert SPG frühzeitig und vollständig über Anzahl, Gewicht und Art des Gepäcks sowie über mitreisende Tiere, Sportausrüstung, sperrige Güter oder Gefahrgut. Der Transport bleibt in jedem Fall der Zustimmung des Operators vorbehalten.

5.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich alle Passagiere zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort einfinden. Verspätungen von Passagieren können zum Verfall von Slots, zu Mehrkosten oder zur Absage des Fluges führen; die daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.

5.5 Der Kunde stellt sicher, dass alle Passagiere den Anweisungen der Besatzung sowie den Sicherheits- und Verhaltensvorschriften des Operators Folge leisten. Der Kunde haftet gegenüber SPG für Schäden am Luftfahrzeug oder an der Ausstattung, die durch Passagiere verursacht werden.

5.6 Der Kunde bestätigt, dass keiner der Passagiere und keine an der Zahlung beteiligte Person auf einer einschlägigen Sanktionsliste (insbesondere SECO, EU, OFAC, UN) geführt wird und dass der Flug keinem sanktionierten Zweck dient. SPG ist berechtigt, den Vertrag ohne Entschädigung aufzulösen, wenn ein solcher Umstand bekannt wird.

5.7 Der Kunde bestätigt, volljährig und handlungsfähig zu sein. Handelt der Kunde für eine juristische Person oder für Dritte, bestätigt er, hierzu rechtsgültig bevollmächtigt zu sein und sichert zu, dass die vertretene Person an diese AGB gebunden ist.

6. Änderungen und Annullierung durch den Kunden

6.1 Änderungswünsche des Kunden (Datum, Zeit, Route, Passagierzahl) sind SPG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind nur nach Verfügbarkeit und Zustimmung des Operators möglich und können zu Mehrkosten führen.

6.2 Bei einer Annullierung durch den Kunden werden, sofern im Angebot keine abweichenden Bedingungen vereinbart sind, folgende Stornogebühren fällig (in Prozent des Gesamtpreises):

6.3 Weichen die Stornobedingungen des jeweiligen Operators von Ziffer 6.2 ab, gelten die Bedingungen des Operators, sofern diese dem Kunden im Angebot bekanntgegeben wurden. In jedem Fall geschuldet bleiben bereits angefallene Drittkosten (u. a. Slots, Handling, Catering, Positionierungsflüge, behördliche Gebühren) sowie eine Bearbeitungsgebühr von SPG.

6.4 Ein Nichterscheinen von Passagieren, eine verspätete Ankunft oder das Fehlen erforderlicher Reisedokumente gelten als Annullierung durch den Kunden zum Zeitpunkt des vorgesehenen Abflugs.

6.5 Annullierungen sind ausschliesslich in schriftlicher Form (E-Mail an bookings@s-prestige.ch genügt) gültig. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei SPG.

7. Änderungen und Annullierung durch SPG oder den Operator

7.1 SPG ist berechtigt, das vorgesehene Luftfahrzeug durch ein gleichwertiges oder höherwertiges Luftfahrzeug zu ersetzen oder einen anderen Operator einzusetzen, sofern die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

7.2 Muss ein Flug aus Gründen abgesagt, verschoben, umgeleitet oder abgebrochen werden, die ausserhalb des Einflussbereichs von SPG liegen — insbesondere Wetterbedingungen, technische Defekte, Slot- oder Bewilligungsverweigerungen, Luftraumsperrungen, Streiks, behördliche Anordnungen oder Entscheidungen des Pilot in Command —, so entstehen dem Kunden daraus keine Schadenersatzansprüche gegenüber SPG.

7.3 In diesen Fällen ist SPG bestrebt, dem Kunden eine gleichwertige Alternative anzubieten. Kann der Flug nicht durchgeführt werden und ist dies nicht dem Kunden zuzurechnen, erstattet SPG dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich bereits unwiderruflich angefallener Drittkosten.

7.4 Kosten des Kunden, die nicht Bestandteil des Vertrages mit SPG sind (insbesondere Hotel-, Anschlussflug-, Transfer- oder Veranstaltungskosten), werden nicht erstattet.

7.5 Fällt der vorgesehene Operator aus, insbesondere infolge Insolvenz, Entzugs der Betriebsbewilligung, Doppelbuchung oder sonstiger Unmöglichkeit der Flugdurchführung, ist SPG berechtigt, einen anderen geeigneten Operator mit einem gleichwertigen Luftfahrzeug zu beauftragen. Ist dies innert nützlicher Frist nicht möglich, erstattet SPG dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich bereits unwiderruflich angefallener Drittkosten. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber SPG sind in diesem Fall ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 SPG haftet für die sorgfältige Auswahl des Operators und für die vertragsgemässe Organisation der vereinbarten Leistungen.

8.2 Für Schäden aus der Durchführung des Fluges — insbesondere Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden — gelten die Haftungsbestimmungen des ausführenden Operators sowie die zwingenden internationalen Übereinkommen, namentlich das Montrealer Übereinkommen von 1999. SPG tritt diesbezüglich nicht als Beförderer im Sinne dieser Übereinkommen auf.

8.3 Die Haftung von SPG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten und immaterielle Schäden ist wegbedungen.

8.4 Soweit SPG haftet, ist die Haftung — vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen — auf die Höhe des für den betreffenden Auftrag von SPG in Rechnung gestellten Netto-Entgelts beschränkt.

8.5 SPG haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Operators, dessen Besatzung oder weiterer Leistungsträger (z. B. Flughäfen, Handling-Agenten, Catering-, Transfer- und Hoteldienstleister).

8.6 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere die Haftung für Personenschäden, bleiben in jedem Fall unberührt.

8.7 Beanstandungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Fluges sind SPG innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Flug schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche gegenüber SPG ausgeschlossen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

8.8 Ansprüche des Kunden gegenüber SPG verjähren, soweit gesetzlich zulässig, zwei Jahre nach dem betreffenden Flug. Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen, insbesondere bei Personenschäden, bleiben vorbehalten.

9. Versicherung

9.1 Der Operator verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen für Passagiere, Gepäck und Dritte.

9.2 Dem Kunden wird empfohlen, für sich und alle Passagiere eine geeignete Reise-, Annullierungskosten-, Unfall- und Gepäckversicherung abzuschliessen. Der Abschluss solcher Versicherungen ist nicht Bestandteil der Leistungen von SPG.

10. Höhere Gewalt

10.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Vulkanasche, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terroranschläge, Aufstände, Streiks, Cyberangriffe, Luftraumsperrungen sowie behördliche Anordnungen und Sanktionen.

10.2 Dauert das Ereignis höherer Gewalt an und wird die Durchführung des Fluges dadurch endgültig unmöglich, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erstattet SPG dem Kunden die bereits geleisteten Zahlungen abzüglich bereits unwiderruflich angefallener und nicht rückforderbarer Drittkosten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

11. Datenschutz

11.1 SPG bearbeitet Personendaten des Kunden und der Passagiere ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

11.2 Zur Durchführung des Fluges ist die Weitergabe von Passagierdaten an den Operator, an Flughafen- und Handling-Dienstleister sowie an Behörden (insbesondere Grenz-, Zoll- und Luftfahrtbehörden) erforderlich. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe der Daten der Passagiere befugt ist.

11.3 Weitere Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.

12. Vertraulichkeit

12.1 SPG behandelt Reisedaten, Passagierinformationen und alle weiteren Informationen des Kunden streng vertraulich und gibt diese nur weiter, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

12.2 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm von SPG offengelegten Konditionen, Angebote und Kalkulationen nicht an Dritte weiterzugeben.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; E-Mail genügt.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

13.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SPG.

13.4 SPG ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.

13.5 Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

13.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände zum Schutz von Konsumenten bleiben vorbehalten.

Kontakt

Unternehmen
Swiss Prestige Group KIG
Adresse
Sandackerweg 51, 3089 Bern, Schweiz
E-Mail
bookings@s-prestige.ch
Telefon
+41 76 428 39 47